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Wenn Sie bei der Führerscheinbehörde oder ihrer Außenstelle eine neue Fahrerlaubnis beantragen, achten Sie darauf, dass Sie die Führerscheinklassen so wählen, dass diese (in etwa) dem Umfang der alten Fahrerlaubnis entsprechen.

Beispiel 1: Wenn Sie früher LKW bis 7,5 Tonnen und deren Anhänger fahren durften und jetzt nur die Führerscheinklasse 'B' beantragen, dürfen Sie zukünftig nur Fahrzeuge bis 3,5T fahren!

Beispiel 2: Wenn Sie früher den PKW- und den Motorradführerschein hatten und jetzt nur die Führerscheinklasse 'B' beantragen, dürfen Sie zukünftig keine großen Motorräder mehr fahren!

Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Fahrerlaubnis zur Behörde benötigen? 

Da es hier keine einheitlichen Regelungen gibt, erfahren Sie das am besten auf der Homepage der Führerscheinstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist.